www.fdp.de

Hans-Ulrich Rülke

Enzkreis

Leitantrag für den Landesparteitag in Mannheim (12

Innovation und Arbeit

Der Landesparteitag möge beschließen:

1.) Vorbemerkung:

Unser Land Baden-Württemberg ist eine rohstoffarme Region. Bis in die 1960er Jahre gehörte der deutsche Südwesten nicht zu den wirtschaftsstarken Landstrichen Mitteleuropas.
Außerdem ist am Beginn des 21.Jahrhunderts zu konstatieren, dass wir Baden-Württemberger in einem Hochlohnland leben, das auf den ersten Blick nicht unbedingt zu Investitionen – und damit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze – einlädt. Laut statistischem Landesamt war 2004 eine Industriearbeitsstunde in Baden-Württemberg so teuer wie sonst nirgends in Europa (Baden-Württemberg 34,48 Euro, Dänemark 31,98, Bundesdurchschnitt 28,17,EU Durchschnitt 20,66, Bulgarien 1,62). Darüber hinaus liegen die Energiepreise im Südwesten auf sehr hohem Niveau.

Wir stellen im zwölften Jahr der Regierungsbeteiligung der FDP und im zwölften Amtsjahr eines liberalen Wirtschaftsministers fest, dass Baden-Württemberg einen Spitzenplatz in der Wirtschaftsleistung in Deutschland und Europa innehat. Im Jahre 2006 etwa lag das Wirtschaftswachstum unseres Bundeslandes bei 3,5%, während der Bundesdurchschnitt lediglich bei 2,7% und der EU-Durchschnitt bei 3,0% lag. Seit Jahren haben wir im Ländervergleich die niedrigste Arbeitslosigkeit. Nirgends in Europa sind weniger junge Menschen ohne Job. Die Lebenserwartung ist im deutschen Südwesten aufgrund des hohen Wohlstandsniveaus am höchsten. Aus anderen Bundesländern wandern im Ergebnis auch neue Mitbürger in großer Zahl zu.

Die Wähler in unserem Land erwarten aber nicht, dass wir uns für Geleistetes feiern. Sie erwarten Zukunftskonzepte, deren Umsetzung den heutigen Wohlstand auch für zukünftige Generationen sichert. Die FDP will den heutigen Wohlstand erhalten und für künftige Generationen nachhaltig sichern. Dazu braucht sie eine möglichst breite Unterstützung durch die Wähler.

Die Frage für Baden-Württemberg, wie die künftige Politik für Arbeit und Wohlstand weiterentwickelt und gestaltet werden muss, orientiert sich wesentlich an den Maßnahmen, die zum derzeitigen Erfolg geführt haben. Diese Politik wollen wir weiterführen und weiterentwickeln.

Baden-Württemberg erreichte im Jahre 2005 bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) mit 13,7 Milliarden Euro 4,2 Prozent des BIP und damit weltweit den zweiten Rang. Das Land liegt auf Platz eins in Deutschland. Es spricht für die Weitsicht unserer Wirtschaft, dass sie von diesen 13,7 Milliarden 80% selbst aufbringt.

Das Statistische Landesamt bestätigt zudem, dass hohe Wachstumschancen „in erster Linie von wissensintensiven Wirtschaftszweigen“ ausgehen. Das so genannte Barcelona-Ziel von 3 Prozent FuE-Ausgaben bezogen auf das BIP wurde bei uns also weit überschritten. Darüber hinaus ist der traditionell hohe Wert an Patenten, der im Südwesten erreicht wird, ein weiteres
…/2
- 2 -
Antrag Nr. 1

Indiz. In der Tat fällt auf, dass Baden-Württemberg im Länderranking der Wirtschaftswoche vom September 2006 in fünf Kategorien den Spitzenplatz unter den Bundesländern belegt. Wir haben die meisten Patentanmeldungen und die höchsten Bildungsausgaben pro Kopf der Bevölkerung. Infolgedessen die höchste Exportquote und die wenigsten Unternehmensinsolvenzen. Am Ende – folgerichtig – auch die geringste Arbeitslosigkeit aller Bundesländer.

Aus dieser Analyse ergibt sich im Grunde zwingend der Auftrag an die Politik, die Weichen für eine hohe Innovationskraft der eigenen Volkswirtschaft zu stellen.

Besonders zu berücksichtigen sind dabei zwei wesentliche Faktoren:
Nur 0,6% aller Erfindungen (Inventionen) werden nach einer Kienbaum-Studie zu marktreifen Produkten (Innovationen).
Die Wirtschaft unseres Landes ist mittelständisch geprägt, es dominieren die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Die Politik muss also Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass kleine und mittlere Unternehmen in die Lage versetzt werden, in zukunftsträchtigen Branchen Inventionen zu wagen und diese auch in Innovationen umsetzen zu können.

Beispiele sind die Gesundheitswirtschaft, die Medizintechnik, optische Technologien, Umwelttechnologien, der Bereich der Information und Kommunikation, Luft- und Raumfahrt, Fahrzeug- und Verkehrstechnologien, bis hin zu Nano-, Bio- und Werkstofftechnologien.

Hohe FuE-Investitionen sind lediglich eine notwendige aber keine hinreichende Bedingung für ein hohes Wirtschaftswachstum. Darüber hinaus sind stabile makroökonomische Rahmenbedingungen unerlässlich, damit Unternehmen und Erwerbstätige in die Zukunft investieren.

Der Innovationsindex 2006 weist Baden-Württemberg die höchste Innovationskraft in der Europäischen Union zu. Dieser Spitzenplatz ist aber vor allem den Regionen zu verdanken, in denen Großunternehmen einen Sitz haben. Ziel der FDP ist es, dass sich künftig FuE-Aktivität nicht nur auf wenige Branchen der Großindustrie konzentriert, sondern künftig auch auf kleine und mittlere Unternehmen gestreut ist.

Es ergeben sich drei wesentliche politische Zielsetzungen:

• Die durch die Politik gesetzten Rahmenbedingungen müssen auf ihre Innovationsfreundlichkeit hin evaluiert werden.
• Die staatliche Forschungsinfrastruktur (neun Universitäten und 58 staatliche und halbstaatliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen) muss ihre Schlagkraft erhalten und ausbauen. Dafür brauchen wir eine enge Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, die gezielt Spitzentechnologie vorantreibt und Talente fördert. Ein besonderes Augenmerk gilt aber auch den Landeseinrichtungen der angewandten Forschung. 13 Institute – von denen elf das Land mitfinanziert - sind ein baden-württembergisches Alleinstellungsmerkmal.
…/3
- 3 -
Antrag Nr. 1

• Die Politik muss ein wesentliches Augenmerk darauf richten, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ihrer Innovationskraft zu stärken.

Die genannten Ziele sind aber nicht isoliert oder nacheinander zu erreichen. Ihre Erreichung muss Teil eines innovationspolitischen Gesamtkonzepts sein.

Im Ergebnis sind größere auch finanzielle Anstrengungen des Landes in diesem Bereich notwendig. Das kann bei intelligenter Organisation und modernen Finanzierungsinstrumenten (u.a. EFRE, PP) den Zielkonflikt zur Haushaltskonsolidierung vermeiden. Wenn sich aber – wie wir gesehen haben – wirtschaftliche Innovationskraft in hohem Wachstum und hohem Beschäftigungsstand auszahlt, dann tragen diese Investitionen überreiche Dividende für das Land und seine Bürger.

Die bisherigen Anstrengungen müssen weiter intensiviert werden, denn nur so können wir Baden-Württemberg auch in Zukunft an der Spitze halten.

2.) Rahmenbedingungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene

a.) Investitionen

Wir müssen mehr Investitionen wagen

Die Haushaltskonsolidierung ist ein zentrales Ziel der Landespolitik. Dass wir für 2008 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnten hat erkennbar auch mit dem wirtschaftlichen Erfolg des Landes Baden-Württemberg im Jahre 2007 zu tun und dieser wirtschaftliche Erfolg ist ohne die Innovationskraft unserer Wirtschaft nicht vorstellbar.
Wenn Baden-Württemberg Spitze bleiben will, dann müssen wir noch mehr in Maßnahmen zur Unterstützung der Innovationsfähigkeit unseres Landes investieren.
Dazu gehört auch, dass die von der EU für Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten EFRE-Mittel (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), zukünftig für Antragsteller aus allen Landesteilen zur Verfügung stehen. Bei den EFRE-Mitteln ist zukünftig darauf zu achten, dass diese Mittel vorrangig für Innovationszwecke benutzt werden. Allein die Qualität einer Bewerbung darf für die Vergabe von EFRE-Mitteln innerhalb des Landes maßgeblich sein.

b.) Steuerrecht

Wir wollen ein gerechtes Steuerrecht wagen: einfach, niedrig und sozial. - Mit der Ersetzung der Gewerbesteuer durch eine Kommunalsteuer

Ein weiterer Schlüssel, um in Baden-Württemberg Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, ist eine konsequente Steuersenkungs- und Steuervereinfachungspolitik auf Bundesebene. Die Bürger wollen endlich ein einfaches, niedriges und soziales Steuersystem. Der Durchschnittsverdiener ist in Deutschland einer doppelt so hohen Belastung ausgesetzt als in Irland. Kleinere Personengesellschaften und Handwerksbetriebe sind davon besonders betroffen. Unsere langfristige Vision ist der auch vom Beirat des Bundesfinanzministeriums vorgeschlagene
…/4
- 4 -
Antrag Nr. 1

einheitlich niedrige Steuersatz für alle (Flat-Tax).


Angesichts von rund 60.000 anstehenden Betriebsübergaben in den nächsten Jahren in Baden-Württemberg wird die Erbschaftssteuer zu einer der wesentlichen Wachstumsbremsen in unserem Land. Die FDP erwartet, dass die Unternehmen durch die von der großen Koalition geplante Reform der Erbschaftsteuer nicht zusätzlich belastet werden. Die FDP Baden-Württemberg tritt dafür ein, die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer auf die Bundesländer zu übertragen. In Baden-Württemberg wird sich die FDP dafür einsetzen, auf die Erhebung der Erbschaft- und Schenkungssteuer künftig zu verzichten.
Steuersätze sind auch ausschlaggebend für Investitionsentscheidungen. Höhe und Handhabbarkeit von Steuern sind wesentliche Faktoren im internationalen Wettbewerb um Ansiedlungen und damit auch um Arbeitsplätze. Die Wirtschaft ist deshalb zwingend darauf angewiesen, dass Deutschland sein Steuersystem an die Anforderungen der Globalisierung anpasst, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Neue Subventionen müssen zeitlich befristet und degressiv ausgestaltet werden.
Auch beim Steuersystem muss Deutschland den Wettbewerb mit den neuen, vor allem osteuropäischen Wettbewerbern aufnehmen.

Wir wollen die überholte, ungerechte und planungsunsichere Gewerbesteuer abschaffen. Den Kommunen soll stattdessen ein Hebesatzrecht auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer eingeräumt werden. Wir wollen den gemeindlichen Anteil an der Umsatzsteuer von 2,2 auf 12 Prozent erhöhen. Zudem setzt sich die FDP dafür ein, dass die Verteilung der Umsatzsteuer auf die Gemeinden vereinfacht und nach der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten erfolgt. Mit diesem Schritt werden Steuern und Belastungen nicht erhöht, sondern nur gerechter auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt und die Verantwortung vor Ort wird gestärkt. Auch der Umweltschutz ist kein Grund für höhere Steuern und Abgaben. Wir sagen Ja zur Nachhaltigkeit, weil wir unseren Kindern keine Altlasten hinterlassen wollen, weder im Finanziellen, noch bei der Bildung, noch in der Umwelt. Deshalb heißt für uns Nachhaltigkeit auch "Generationenneutralität": Jede Generation hat ihre Lasten zu tragen, damit die Freiheit in der Zukunft nicht eingeschränkt wird.

Manche Erhöhung von Steuern und Abgaben wird unter dem Deckmantel des Umweltschutzes durchgeführt. Dies ist oft reiner Etikettenschwindel, um dem Bürger in die Tasche zu greifen. Wir wollen stattdessen Freiheit für intelligente Lösungen, wir wollen den effizienten Mitteleinsatz. Wir wollen die Freiheit für den Bürger und die Wirtschaft, mit welchen Maßnahmen Umweltschutzziele am effizientesten erreicht werden können. Statt reglementierender staatlicher Detailvorschriften wollen wir Freiheit für die kostengünstigste Zielerfüllung. Wir wollen die ökologische Marktwirtschaft statt der ökologischen Staatswirtschaft. Daher fordern wir die Einführung von unbürokratischen Verfahren bei der Vergabe von Lizenzen von so genannten Umweltnutzungsrechten. Der Handel mit Umweltnutzungsrechten preist externe Umweltkosten ein und beschleunigt dadurch Innovationen in der Umwelttechnologie.

Externe Kosten der Umweltbelastung sollen dabei bei der Herstellung von Gütern berücksichtigt werden. Die erteilten Lizenzen reduzieren sich jährlich und reduzieren somit auch die insgesamt

…/5
- 5 -
Antrag Nr. 1

ausgestoßene Emissionsmenge. Unternehmen, die eine höhere Einsparquote durch Maßnahmen erreichen, können ihre Lizenzen an einer Börse veräußern, und somit Erträge erzielen. Es wird ein dynamischer Markt geschaffen, wodurch erreicht wird, dass sich Investitionen in den Umweltschutz lohnen. Der jetzt eingeführte CO2-Emissionshandel ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die FDP Baden-Württemberg fordert die Evaluierung des Emmissionshandels.

Wir wollen eine Förderung von Forschung und Entwicklung

Eine Reihe von Ländern hat den Versuch unternommen, über die steuerliche Förderung besonders innovativer Unternehmen bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine solche Politik birgt die Gefahr einer Besserstellung der Grossunternehmen, bei denen sich Steuervorteile voll auswirken und Mitnahmeeffekte zu befürchten sind, während die KMU, insbesondere in der
Startphase, davon wenig profitieren können. Der Weg über direkte Beihilfen für innovative KMU erscheint uns aussichtsreicher.

c.) Bürokratie und wirtschaftsfeindliche Verordnungen

Wir wollen weniger Bürokratie

Das Bonner Institut für Mittelstandsforschung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass den Unternehmen in Deutschland durch bürokratische Auflagen zusätzliche Kosten von jährlich 46 Milliarden Euro entstehen. Bei kleinen Unternehmen könnten dies bis zu 4500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter sein. Dies vor dem Hintergrund, dass der Mittelstand 80 Prozent der Arbeitsplätze stellt.

Ein durchgreifender Bürokratieabbau, durch konsequente Aufgabenkritik, Aufgabenwegfall, Beweislastumkehr, Regelungsbefristung, Privatisierung, Abbau von Verwaltungsvorschriften, Streichung von Beweispflichten und weitgehende Kommunalisierung von staatlichen Aufgaben ist unumgänglich. Dieser Prozess muss gesetzgeberisch gesteuert, methodisch angelegt und mit festen Terminen versehen werden.
Dies bedeutet eine Weiterentwicklung der Verwaltungsreform mit weniger staatlichen Aufgaben und in der Folge weniger Lasten für die Unternehmen. Die Freigabe der Ladenöffnungszeiten sowie die Abschaffung der Sperrzeiten in der Gastronomie sind ein großer Erfolg der FDP Baden-Württemberg.

Wir wollen weniger Staat

Public Private Partnership (PPP) ist ein wichtiges Instrument zur Kosten sparenden Modernisierung der Infrastruktur, verbunden mit neuen Aufträgen für die Wirtschaft. Voraussetzung für PPP ist die möglichst umfangreiche Beteiligung mittelständischer Unternehmen an Projekten.

Daher soll sich die öffentliche Hand in Baden-Württemberg nur dann wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn ein dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und sie ihre Leistungen besser und wirtschaftlicher erbringen kann als private Unternehmen. Voraussetzung ist eine
…/6
- 6 -
Antrag Nr. 1

nachhaltige und planbare kommunale Finanzwirtschaft, unter anderem durch eine große und kommunalfreundliche Steuerreform, damit Städte und Gemeinden nicht länger auf Beiträge
kommunaler Töchter zur Haushaltssanierung angewiesen sind.

Das ordnungspolitische Prinzip des Vorrangs der privaten Leistungserbringung gegenüber der Leistungserbringung durch die öffentliche Hand muss konsequent durchgehalten werden.
Dieses echte Subsidiaritätsprinzip muss analog für Unternehmen in privater Rechtsform gelten, an denen das Land, die Gemeinden oder Gemeindeverbände beteiligt sind.

Wir wollen mehr Freiheit für das einzelne Unternehmen

Wir wollen eine mittelstandsfreundliche Vergabepraxis der öffentlichen Hand. Dabei ist der Mittelstand ganz besonders auf faire und transparente Bedingungen bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge angewiesen. Hier hat die FDP durch die Durchsetzung der Änderung der Regelungen zum Gemeindewirtschaftsrecht in der Gemeindeordnung bereits Richtungsweisendes erreicht.

Das Wirtschaftsministerium hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich intensiv mit der Vergabepraxis der öffentlichen Hand und möglichen Erleichterungen für die Kommunen und das Handwerk befasst. Die ersten Ergebnisse sind zum Jahresbeginn 2008 umgesetzt worden.
Auf Bundesebene ist eine umfassende Reform des deutschen Vergaberechts in Vorbereitung. Konkrete Entwürfe der jetzigen Bundesregierung dazu stehen allerdings noch aus.

Die 84.000 Handwerksbetriebe im Land mit ihren 715.000 Beschäftigten darf die Innovationspolitik nicht übersehen. Die FDP unterstützt nachdrücklich die Einführung einer Meistergründungsprämie – wie in anderen Bundesländern. Meistergründungsprämien fördern Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätige Beteiligungen unter bestimmten Voraussetzungen.

Betriebliche Spielräume bei der Gestaltung von Tarifen und Arbeitszeiten müssen erweitert werden, um den Rationalisierungsdruck am Arbeitsmarkt zu entschärfen. Moderate Anhebungen der Wochenarbeitszeit können daher mehr Wachstum und damit neue Jobs auslösen. Alle Kommunen, die die Betreuung der Arbeitslosengeld II -Empfänger in Eigenregie übernehmen wollen, sollen dies auch dürfen. Hinzuverdienstmöglichkeiten sind deutlicher so zu gestalten, dass sie einen Anreiz bieten für den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt. Die FDP hat dazu mit dem auf dem Münchner Bundesparteitag 2008 beschlossenen Bürgergeld ein tragfähiges Konzept vorgelegt.

Betriebliche Bündnisse für Arbeit müssen durch eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes ermöglicht werden: Jegliche Vereinbarung auf betrieblicher Ebene zwischen Unternehmen und Belegschaftsvertretung muss zulässig werden, die freiwillig geschlossen ist und der 75 Prozent der abstimmenden Mitarbeiter zugestimmt haben.

Der Kündigungsschutz muss auf den allgemeinen Kündigungsschutz des BGB zurückgeführt werden. Das Kündigungsschutzgesetz soll erst nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit und nur für Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmern angewandt werden, weil uns daran liegt, die Hürden

…/7
- 7 -
Antrag Nr. 1

für Neueinstellungen zu senken. Länder wie die Schweiz oder Dänemark, die praktisch keinen Kündigungsschutz kennen, sind viel erfolgreicher bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, weil Arbeitslose dort erheblich schneller eine neue Chance auf dem Arbeitsmarkt erhalten.

Das Mitspracherecht der Belegschaften in den Unternehmen ist auf eine Drittel-Beteiligung im Aufsichtsrat festzulegen und die paritätische Mitbestimmung und Montanmitbestimmung ist abzuschaffen, da sie Hemmschuh für Investitionen in Deutschland und damit auch arbeitsplatzfeindlich ist.

Das Gewerkschaftsprivileg bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates muss beseitigt werden. Bei der Mitbestimmung muss auf Arbeitnehmer aus den jeweiligen Betrieben zurückgegriffen werden, da diese sich viel stärker mit dem Schicksal ihrer Kollegen und ihres Unternehmens, und weniger mit dem Programm ihrer Gewerkschaft identifizieren.

Der Zugang vor allem der Arbeitslosen zum Arbeitsmarkt muss verbessert werden. Um auch die Tarifpolitik in diesem Sinne zu öffnen, wollen wir gesetzlich die Aufnahme eines „dritten
Tarifpartners“ regeln. Hierzu sollte auf Vorschlag der Deutschen Bundesbank ein Vertreter benannt werden, der insbesondere die Interessen der Arbeitslosen wahrnimmt und bei Tarifverhandlungen durch sein Mitspracherecht das Kartell der Anbieter und Besitzer von Arbeitsplätzen im Interesse eines offenen Arbeitsmarktes aufbricht. Wir wollen bei der Gestaltung von Tarifverträgen sicherstellen, dass diese nicht nur auf diejenigen ausgerichtet sind, die Arbeit haben, sondern auch auf diejenigen, die einen Einstieg oder Wiedereinstieg suchen.

Der Flächentarifvertrag muss durch Öffnungsklauseln reformiert werden.

d) Fachkräftemangel

Wir wollen den Fachkräftemangel nachhaltig bekämpfen

Die nach wie vorher stark angespannte Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt mit einer immer noch hohen Arbeitslosigkeit, der gleichzeitige Fachkräftemangel und der demographische Wandel in Deutschland erfordern neue Instrumente, um die bestehenden Probleme effektiv lösen zu können.

Nach aktuellen Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft vom April 2008 fehlen in Deutschland rund 95.000 Ingenieure. Das gleiche Institut stellt fest, dass der deutschen Volkswirtschaft jährlich rund 18 Milliarden Euro oder 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts durch fehlende Fachkräfte verloren gehen. Aufträge können nicht mehr rechtzeitig bearbeitet oder gar angenommen werden, weil die entsprechenden Kapazitäten fehlen.
Eine Umfrage der IHK´s in Baden-Württemberg hat ergeben, dass nicht nur in den Ingenieurberufen, sondern auch bei betriebswirtschaftlichen Berufen, im Bereich der Elektrotechnik und bei IT-Spezialisten ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen, qualifizierten Arbeitskräften besteht. Der Fachkräftemangel ist dabei nicht mehr nur auf einzelne Branchen beschränkt, sondern erstreckt sich über breite Bereiche der baden-württembergischen Wirtschaft. Auch erstreckt sich der Fachkräftemangel nicht allein auf akademische oder
…/8
- 8 -
Antrag Nr. 1

technische Berufe, sondern erfasst verschiedenste Anforderungsprofile. So fehlen in Zukunft immer mehr z.B. Pflegekräfte in Einrichtungen oder in der häuslichen Pflege. Berufe, die in Deutschland nur noch selten ausgebildet werden, z.B. Dreher, sind aber aufgrund verschiedener Produktionsentwicklungen wieder nachgefragt.

Besonders hart trifft es gerade kleine- und mittelständische Unternehmen, die ebenfalls auf Innovation und hochspezialisiertes Know-how setzen und es durch kurzfristigere Projektanfragen schwerer haben, flexibler den Bedarf zu decken.

Jede neu besetzte Stelle für Fachkräfte bewirkt die Schaffung von Arbeitsplätzen in nachgeordneten Bereichen und führt so zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit, welches viele gute Beispiele, z. B. Großbritannien, belegen. Deshalb ist die Bekämpfung des Fachkräftemangels nicht nur eine Frage des kurzfristigen Ausgleichs konjunktureller Nachfrage, sondern auch eine wirksame Möglichkeit, nachhaltig die Probleme auf dem Arbeitsmarkt anzugehen.

Natürlich sind inzwischen auch international ausgerichtete kaufmännische Berufe immer stärker nachgefragt, doch der Fokus liegt unzweifelhaft bei den natur- und ingenieurwissenschaftlichen sowie fast allen technischen Berufsfeldern.

So absolvieren von 10.000 Einwohnern im Alter von 25 bis 34 Jahren in Deutschland 69 ein natur- und ingenieurwissenschaftliches Studium. Dagegen sind es in Finnland 136, in Japan 105, in den USA 88. Baden-Württemberg muss bei den Studierendenzahlen in diesen Fächern wieder einen Spitzenplatz erreichen. Die Zahl der Studierenden in den technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen muss wachsen.

In den Schulen sind der Stellenwert im Fächerkanon und die Attraktivität des technischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts erheblich anzuheben. Die Profilbildung der Schulen in diesem Bereich bedarf einer klaren Unterstützung durch das Land. Bürokratische Hemmnisse für die Förderung durch z.B. private Stiftungen müssen massiv reduziert werden.

Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollten Anreize für den Ausbau der Angebote für Schüler gegeben werden, um etwa durch Schülerlabore oder spezielle Vorlesungsangebote die Faszination von Wissenschaft und Technik zu vermitteln. Private Initiativen, z.B. der Ideenpark auf der Messe in Stuttgart im Mai 2008, bilden positive Beispiele des Engagements der Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die breiter in ganz Baden-Württemberg angeregt werden sollten.

Im Rahmen des Dualen Systems ist die überbetriebliche Ausbildung unverzichtbar, um Aus- und Fortbildungsinhalte zu vermitteln, die einzelbetrieblich von kleinen, oftmals spezialisierten Unternehmen nicht abgedeckt werden können. Aufgrund der Betriebsnähe und den Ausbildungserfahrungen sind die Überbetrieblichen Zentren auch besonders geeignet, den Betrieben und den Auszubildenden durch Dienstleistungen wie externes Ausbildungsmanagement den Weg zur erfolgreichen Qualifizierung zu ebnen. Dabei soll die Weiterentwicklung dieser überbetrieblichen Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren durch neue Aufgaben, wie z.B. den Innovationstransfer für die Betriebe oder die Beratung von Betrieben in Bildungsfragen vorangetrieben werden.

…/9
- 9 -
Antrag Nr. 1

Eine Verbesserung der schulischen Bildung, der beruflichen Ausbildung, Weiterbildung und des lebenslangen Lernens ist ebenso notwendig wie die stärkere (Wieder-) Einbindung erfahrener/älterer Arbeitnehmer sowie die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Eltern, insbesondere aber nach wie vor mehrheitlich Frauen, haben immer noch größere Schwierigkeiten, Familienplanung und eine wissenschaftliche oder unternehmerische Karriere miteinander zu vereinbaren. Die Angebote für Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind auch in Baden-Württemberg weiter dringend ausbaubedürftig. Flexibilität, Nachhaltigkeit, Verlässlichkeit und ein gehobener pädagogischer Standard müssen bei der Kinderbetreuung erreicht werden – nicht nur der Eltern, sondern auch der zukünftigen Fachkräfte wegen.

Private Initiativen, ob Elternvereine, Betriebskindergärten oder alternative Einrichtungen, sind dabei gleich förderungswürdig wie kommunale Angebote. Lokale Unternehmensnetzwerke für Kinderbetreuungseinrichtungen helfen, dass auch mittelständische Unternehmen sich leisten können, ihren Fachkräften eine arbeitsplatznahe Kinderbetreuung anbieten zu können. Da das Betreuungsangebot in der Nähe des Arbeitsplatzes entscheidend über die Flexibilität und Einsetzbarkeit der Eltern sein kann, ist über flexible, nicht mehr nur an Kommunen gebundene Versorgungssysteme, z.B. Betreuungsgutscheine, nachzudenken.

Unabhängig von besseren Betreuungsangeboten sind zudem die Voraussetzungen speziell für Frauen im Berufsleben deutlich zu verbessern. In universitären wie außeruniversitären Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Hier geht der wissenschaftlichen wie unternehmerischen Forschung ein wesentliches Potenzial verloren. Notwendig sind insofern dauerhafte Mentoring-, Coaching- und Vernetzungsstrukturen, die vor allem den Übergang vom Studium in Forschung und Wirtschaft stärker begleiten.

Das Potenzial der hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund liegt bisher noch allzu brach. Viel zu wenige hier schon länger lebende Menschen mit Migrationshintergrund sind gut ausgebildet, erreichen einen mittleren Schulabschluss oder gar den Zugang zu deutschen Hochschulen. Die Integrationsbemühungen des Landes Baden-Württemberg gehen deshalb in die richtige Richtung, indem sie sich dieser Problematik deutlicher annehmen.

Ältere Arbeitnehmer müssen wieder stärker in den Arbeitsmarkt integriert werden. Gerade Ihre Erfahrung ist ein Fachwissen, das bei nachhaltiger Personalentwicklung und gesicherter Fort- und Weiterbildung nicht verloren geht. Die direkte oder indirekte Subventionierung des Vorruhestands schadet auch der Nutzung bereits vorhandener Ressourcen. Bestehende tarifliche oder arbeitsrechtliche Vorgaben (Senioritätsprivilegien) verhindern die (Wieder-)Beschäftigung gerade älterer Menschen. Wir wollen ein betriebliches Altersmanagement, das Faktoren wie Berufsrisiko, Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung umfasst und der geänderten Leistungsfähigkeit Älterer gerecht wird. Das Rentensystem bedarf einer klaren Flexibilisierung, weshalb lediglich das reine Verschieben des Ruhestandsalters auf 67 nicht ausreicht, um attraktive Rahmenbedingungen für ältere High-Potentials zu schaffen. Vielmehr ist ein flexibler Renteneintritt ab 60 mit freien Hinzuverdienstmöglichkeiten danach attraktiv, um Erfahrung und lange erarbeitetes Fachwissen gewinnbringend einbringen zu können.
…/10
- 10 -
Antrag Nr. 1

Lebenslanges Lernen und Weiterbildung waren zu keiner Zeit wichtiger als heute. Der ständige Modernisierungsdruck der Wirtschaft wird neue Anforderungen an das Qualifikationsniveau der
Führungskräfte und Mitarbeiter mit sich bringen. Mit der Einführung einer modularisierten Aus- und Weiterbildung müssen schrittweise kundenorientierte Weiterbildungsinformations- und Beratungssysteme geschaffen werden, die eine umfassende Information und kompetente Beratung der Weiterbildungsteilnehmer sichern. Letztendlich hängen die Teilhabemöglichkeiten des Einzelnen am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben entscheidend von seiner Bildung ab. Sie ist bestimmend für die Fähigkeit eines Landes, Entwicklungen und Innovationen in Forschung und Wirtschaft voranzutreiben. Deshalb ist qualitativ hochwertige Bildung der Kinder und Jugendlichen sowie die Fort- und Weiterbildung der Erwachsenen die Grundlage für Wachstum und Beschäftigung und damit entscheidend für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das Funktionieren sozialer Sicherungssysteme. Die Lern-, Lebens- und Arbeitsmuster wandeln sich rascher als je zuvor. Das bedeutet nicht nur, dass sich Einzelne an den Wandel anpassen und „eingefahrene“ Handlungsmuster ändern müssen, sondern auch, dass Organisationen, Firmen und Verwaltung insgesamt zu „lernenden Systemen“ werden. Kontinuierliche Erwachsenenbildung ist zur Absicherung der Funktionsfähigkeit der freiheitlichen Gesellschaft aber nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch im Hinblick auf die Möglichkeiten demokratischer Teilhabe nötig. Somit geht es nicht nur um die berufsbegleitende Weiterbildung oder zusätzliche bzw. nachgeholte Ausbildung, sondern auch um allgemeine und politische Bildung.

Diese dringend erforderlichen Maßnahmen in der Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik wirken vor allem mittel- und langfristig.

Wir brauchen deshalb auch eine Zuwanderung von Hochqualifizierten und Fachkräften.

Eine gesteuerte Zuwanderung von ausländischen Arbeitnehmern liegt im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland droht, den Wettbewerb um die klügsten Köpfe zu verlieren. Bereits jetzt zieht es viele Hochqualifizierte und Fachkräfte lieber in die „klassischen“ Einwanderungsländer USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland oder Großbritannien. Es wird Zeit, endlich alten ideologischen Ballast über Bord zu werfen und sich modernen Konzepten zuzuwenden.

Aufgrund der demographischen Entwicklung werden wir, wenn wir den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Standard erhalten oder ausbauen wollen, auf die Zuwanderung von Hochqualifizierten und Fachkräften angewiesen sein. Großbritannien beweist, dass auch eine gesteuerte Zuwanderung maßgeblich dazu beiträgt, dass sich die Arbeitslosenzahlen auf einem sehr niedrigen Level halten.

Die Analyse in vielen Ländern macht deutlich, dass es nicht nur, aber auch auf die klare und transparente Form der Zuwanderungskriterien ankommt, ob sich ein suchender Forscher oder Ingenieur für einen bestimmten Arbeits-, Forschungs- oder Niederlassungsstandort entscheidet. Unsicherheit und Unklarheit bei den Einwanderungskriterien wirken aber abschreckend und helfen vor allem auch deutschen Unternehmen nicht, sich dem internationalen Wettbewerb stellen zu können. Die internationale Arbeitsteilung mit einer klaren Zuordnung qualitativ
…/11
- 11 -
Antrag Nr. 1

hochwertiger Arbeit in Deutschland erfordert es gerade, dass der Zuzug von High-Potentials und Fachkräften erleichtert wird.

Auch ausländische Hochschulabsolventen aus Drittstaaten sollen nach der Studienzeit und ihrem Abschluss schnell und unkompliziert einen Arbeitsplatz in Deutschland annehmen können. Es ist unverständlich, weshalb Menschen, die in Deutschland länger studiert haben, hier integriert sind, in Deutschland ihren Abschluss gemacht haben und in die unsere Gesellschaft mit der Finanzierung der Ausbildung Geld investiert hat, nach ihrem Abschluss wieder ausreisen müssen. Das ist paradox.

Die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt muss viel stärker als bisher nach unseren Interessen ausgerichtet und gesteuert werden. Entscheidend ist: Wen wollen wir nach Deutschland einladen? Wer kann unsere Gesellschaft weiterbringen? Ein an klaren und transparenten Kriterien ausgerichtetes Zuwanderungskonzept anhand eines Punktesystems ist dringend notwendig, um mit modernen Mitteln den Wettbewerb mit den klassischen Einwanderungsländern aufzunehmen. Dazu gehören Kriterien wie die Ausbildung, das Alter, berufliche Erfahrung, die Kenntnisse der deutschen Sprache und die Integrationsfähigkeit. Die Gewichtung und Anforderungen müssen ausgewogen sein und den entsprechenden Anforderungen unserer Gesellschaft wie unserer Wirtschafts- und Forschungslandschaft entsprechen. Der Bedarf ist entscheidend.

Anhand des Punktesystems kann jede Fachkraft, jeder Unternehmer erkennen, ob er nach Deutschland kommen bzw. ob er diese Arbeitskraft hier einstellen kann. Damit haben nicht nur internationale Konzerne, sondern auch und gerade klein- und mittelständische Unternehmen die Chance, Fachkräfte leichter zu rekrutieren.

Diese Änderung erfordert ein unbedingtes Umdenken gerade konservativer Politikansätze. Deshalb sind auch schneller erreichbare, anhand bestehender Rechtsvorschriften ausgerichtete Änderungen dringend erforderlich: die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU, die für Deutschland noch bis 2011 gelten, müssen schnellstmöglich beseitigt werden, die bisherigen Einkommensgrenzen für die Arbeitskräftezuwanderung müssen auf ein Drittel reduziert werden und die nach dem Zuwanderungsrecht als Regelbeispiele vorgesehene Investitionssumme sowie die Anzahl der zu schaffenden Arbeitskräfte als (in der praktischen Anwendung Quasi-)Voraussetzung für den Zuzug von Selbständigen sind nochmals deutlich abzusenken.

e.) Schutz von geistigem Eigentum an Innovationen

Exportorientierte baden-württembergische Unternehmen brauchen auch im Ausland Schutz des geistigen Eigentums

Zum Schutz des geistigen Eigentums muss das einsprachige europäische Gemeinschaftspatent eingeführt werden, um Patentierungen für den Bereich der gesamten EU zu erleichtern. Verwertungsrechte: Die während eines geförderten Projekts erzielten Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse stehen allen Projektpartnern zur freien Verfügung. Ergebnisse, für die
…/12
- 12 -
Antrag Nr. 1

keine geistigen Eigentumsrechte begründet werden können, sind interessierten Dritten zugänglich zu machen. An etwaigen geistigen Eigentumsrechten an FuE-Ergebnissen aus Kooperationsprojekten mit der Wirtschaft sind auch die Hochschulen beteiligt. Die Hochschulen können Partnerunternehmen gegen ein angemessenes, marktübliches Entgelt das alleinige Nutzungsrecht an den sich im Rahmen der Kooperationsprojekte mit der Wirtschaft ergebenden geistigen Eigentumsrechten einräumen.

Der Schutz des geistigen Eigentums darf jedoch nicht dazu instrumentalisiert werden, die Innovationsgeschwindigkeit zu hemmen. Die nach der Anmeldung in Deutschland bestehende 7-Jahresschutzfrist ist nach unsere Überzeugung zu lange. Patente sollen auch erteilt werden und nicht nur in der Phase der Anmeldung verharren, um möglicherweise Konkurrenz abzublocken.

3.) Forschungsinfrastruktur

a.) Innovationsallianz und Impulsprogramm

Wir wollen, dass die Kommunikation zwischen den KMU und den Forschungsinstituten verbessert wird.

Zentrales Ziel der Innovationspolitik muss es sein, die Kommunikation zwischen Mittelständlern und Forschungsinstituten zu verbessern.

Bislang haben wir in Baden-Württemberg weniger auf einzelbetriebliche Förderung gesetzt als auf die Forschungsinfrastruktur (wie z.B. die Steinbeis-Transfer-Zentren, Frauenhofer-Institute). Es ging im Land weniger um „Speckgürtel“, sondern um das dezentrale Angebot einer breiten Unterstützungsstruktur für die kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ).

Deshalb haben wir auch mehr Forschungsinstitute als andere Bundesländer. Unsere zur Innovationsallianz Baden-Württemberg zusammengeschlossenen außeruniversitären Institute werden in diesem Jahr 2008 evaluiert. Elf der dreizehn Einrichtungen werden vom Land mitfinanziert. Es soll geprüft werden, inwieweit sie vom Markt ( den einzelnen Unternehmen ) als Partner betrachtet werden. Die Landesmittel von 22 Millionen Euro ziehen einen Gesamtumsatz von rund 100 Millionen Euro nach sich. Die Landesmittel decken ein Drittel der Kosten. Ein weiteres Drittel die Industrie; das letzte Drittel muss an öffentlichen Aufträgen eingeworben werden. Seit fünf Jahren haben wir den Landesanteil gedeckelt. Hinzu kommt ein Investitionsbedarf von rund fünfzig Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren für Baumaßnahmen und Geräte.

Wir müssen auch in unsere außeruniversitären Forschungseinrichtungen mehr investieren. Deshalb sollte vergleichbar mit dem Impulsprogramm Hochschule ein Impulsprogramm wirtschaftsnahe Forschung aufgelegt werden.




…/13
- 13 -
Antrag Nr. 1

b.) Forschung und Innovation

Wir wollen Innovation durch Forschung - Wir brauchen auch einen Neustart in der Prioritätensetzung für Innovationen.

Auf 1.000 Erwerbstätige kommen in Deutschland nur 6,7 Forscher, in Schweden sind es 10,6, in Japan 10,2, in den USA 8,6 und in Frankreich 7,1.

Viele hochqualifizierte Wissenschaftler verlassen Baden-Württemberg in Richtung Großbritannien und USA, weil dort die bürokratischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Forschung günstiger sind als hierzulande. Vor allem aber fehlen in Deutschland aufgrund politischer Entscheidungen inzwischen vielfach Anwendungstechnologien. In diesen Feldern engagierte Wissenschaftler haben keine Perspektive. Ein Beispiel dafür ist die Kernkraft, in der deutsche Forscher einst weltweit führend waren. Es wächst die Gefahr, dass die Bio- und Gentechnik dieses Schicksal teilen wird, denn die im Mai 2004 veröffentliche Delphi-Studie hat öffentlich gemacht, dass bis zu 50 Prozent der Stammzellenforscher erwägen, Deutschland wegen zu
restriktiver Forschungsbedingungen zu verlassen. Vor dem Hintergrund einer wachsenden Bedeutung der Biotechnologie und Gentechnik als Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts ist dies eine bedrohliche Perspektive. Rote (Medizin), grüne (Ernährung), blaue (Nutzung von Organismen aus dem Meer), graue (Umweltschutz) und weiße (Industrieprozesse) Biotechnologie bietet nicht nur Chancen für Wachstum und Beschäftigung, sondern insbesondere im medizi-nischen Bereich ungeahnte Möglichkeiten. Zudem kann die Bio- und Gentechnologie einen wichtigen Beitrag für die ausreichende Ernährung und den steigenden Energiebedarf einer immer noch rasant wachsenden Weltbevölkerung leisten. Dies ist, bei geringem Flächenverbrauch und einem drastisch verringerten Einsatz von Pestiziden, eine erhebliche Entlastung für die Umwelt.

In diesen Forschungsgebieten hat Deutschland lange Zeit eine Vorreiterrolle gespielt. Ideologische Barrieren bringen uns aber zunehmend ins Hintertreffen.

Die Stammzellforschung gibt Betroffenen beispielsweise zu der Hoffnung Anlass, dass im nächsten Jahrzehnt bislang unheilbare Krankheiten wie Multiple Sklerose und Parkinson therapiert werden können und neue Arzneimittel gegen Herzkrankheiten und Diabetes zur Verfügung stehen.

Zellen, die in Deutschland in der künstlichen Befruchtung nicht benötigt und derzeit dauerhaft eingefroren werden, dürfen aber nach dem Embryonenschutzgesetz nicht für die Forschung verwendet werden. Deutsche Forscher dürfen nach gegenwärtiger Rechtslage nur mit importierten Stammzelllinien arbeiten, die vor dem Stichtag 1.1.2007 etabliert wurden. Zudem hat die Bundesregierung einen Konflikt um die Finanzierung von Stammzellforschung aus EU-Geldern geschürt.

Die Vereinten Nationen haben wiederholt die Bedeutung der Gentechnik zur Bekämpfung des Hungers in der Dritten Welt unterstrichen. In Zukunft könnten Kulturpflanzen gezüchtet werden, die eine günstigere und umweltfreundlichere (verminderter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln), aber auch hochwertigere (optimierte Inhaltsstoffe, reduzierte Allergene) Landwirtschaft
…/14
- 14 -
Antrag Nr. 1

ermöglichen. Die grüne Gentechnik steht in Deutschland aber vor dem Aus, da das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz Forschung und industrielle Freilandversuche blockiert. Hochqualifizierte Arbeitsplätze in Industrie und Forschung werden in das europäische Ausland abwandern. Im Bereich der weißen Biotechnologie hat z.B. bei den Lebensmittelenzymen die gesamte Industrie Deutschland bereits verlassen, allein 1.000 Arbeitsplätze sind nach Österreich verlagert worden.
Innovation lässt sich nicht staatlich verordnen, politisch planen oder schlicht erkaufen. Der Staat kann die Marktkompetenz der Wirtschaft und die Forschungskompetenz der Wissenschaft nicht ersetzen. Die wichtigste Voraussetzung für Neuerungen in Forschung und Technik ist aber die Freiheit von Wissenschaftlern und Ingenieuren, ungehindert aus dem in der Gesellschaft schon vorhandenen Wissen Neues schöpfen zu können. Freiheit von Bürokratie ist Freiheit für Innovation.

Wir wollen eine bessere Vernetzung der Spitzenforschung

Eine weitere Variante des Wissens- und Technologietransfers sind Netzwerke in der Spitzenforschung mit öffentlichen und privaten Einrichtungen als Partner. Eine kürzlich publizierte, empirische Studie belegt auch für die deutsche Situation die vielfältigen Vorteile
dieser vorwiegend informellen Kooperationen. Primäres Ziel ist es dabei, schneller und kostengünstiger auf Forschungsergebnisse anderer Netzwerkpartner zugreifen zu können, um besser auf die Verschärfung des Wettbewerbs in Bezug auf das Innovationstempo zu reagieren.

Wichtig für den Erfolg von Netzwerken ist, dass Partner komplementäres Wissen einbringen.
Im Hinblick auf eine öffentliche Förderung von Netzwerken schlägt die Studie insbesondere eine Förderung in zwei Phasen vor, wobei die erste Phase auf anwendungsorientierte Grundlagenforschung, die zweite Phase auf angewandte Forschung und Entwicklung orientiert ist.
Zur Förderung der Patentanmeldungen aus Hochschulen wurde im Jahr 2002 das Arbeitnehmererfindungsgesetz geändert und damit das so genannte Hochschullehrerprivileg abgeschafft. Damit müssen auch Hochschullehrer, wie alle anderen Arbeitnehmer, ihre Erfindungen ihrem Arbeitgeber, in diesem Fall der Hochschule, melden und zur Verwertung anbieten.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Kompetenzen der Patentverwertungsagenturen weiter gestärkt werden müssen, um Hochschulangehörige mit Erfindungen in breiterem Maße zu erreichen.

Wir wollen eine engere Kooperation von Forschung und Wirtschaft

Die industrielle und die nicht-industrielle Forschung bilden den „Wissens-Pool“, aus dem innovative Produkte, Prozesse und Dienstleistung hervorgehen, die sich am Markt durchsetzen. Innovation entsteht dabei aber nicht mehr entlang einer starren Wertschöpfungskette, sondern in dauerhaften Wertschöpfungsnetzwerken zwischen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie unterschiedlichen Unternehmen aller Größen und Branchen.

Erfolgreicher Wissenstransfer ist keine Einbahnstraße. Die direkten Kooperationen zwischen Wissenschaftlern und verschiedenen Unternehmen müssen verbessert werden (rekursives
…/15
- 15 -
Antrag Nr. 1

Modell). Sie müssen ihre Arbeitsweisen dazu flächendeckend modernisieren, um aktiv Netzwerke zu entwickeln, Wissenschaftler administrativ zu entlasten und Dienstleistungen für regionale „Cluster“ zu erbringen.

Wissens- und Technologietransfer erfolgt insbesondere über die Mobilität des Personals bzw. über die Gründung von Spin-off-Unternehmen im direkten Umfeld von Hochschulen durch
Hochschulmitarbeiter oder Absolventen.

Die Identifikation und Förderung von gründungswilligen Hochschulmitarbeitern und Absolventen muss ein Ziel des Hochschulwesens in unserem Lande bleiben. Ansatzpunkte sind Diplom-Arbeiten und Dissertationen, vor allem in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern, die nicht selten Keimzellen für die Gründung mittelständischer Unternehmen sein können. Dementsprechend muss die Bildung von Innovationsclustern zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen ein Förderschwerpunkt des Landes werden. Bei der Vergabe von Landesbürgschaften spielt die Finanzierung von Innovationen eine wichtige Rolle.

Die Forschung und Entwicklung in kleinen und mittelständischen Unternehmen wird Schwerpunkt der Förderung durch das Land. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen gezielt für die Aufnahme in Wertschöpfungsnetzwerke mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Großunternehmen geworben werden.

Die anwendungsorientierte Forschung an den Fachhochschulen muss durch die Schaffung der infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen bei Lehrenden und Studierenden gestärkt werden. Dazu gehört vor allem die Verdoppelung der Mittel für die Programme zur Verbesserung der Drittmittelfähigkeit. In diesem Feld ist das Potenzial für Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft zu Gunsten beider Seiten längst nicht ausgeschöpft. Die Probleme von kleinen und mittleren Unternehmen, die keine hinreichenden Forschungs- und Entwicklungskapazitäten haben, könnten auf diesem Weg gelöst werden. Die Fachhochschulen könnten ihre weit unterdurchschnittliche Industriefinanzierungsquote ausbauen.

c.) Clusterpolitik

Wir wollen unsere Technologie-Cluster weiter ausbauen

Wir verstehen unter einem Cluster die geographische Konzentration von miteinander verbundenen Unternehmen, spezialisierten Zulieferern, Dienstleistern, Unternehmen in verwandten Branchen und unterstützenden Organisationen, wie Hochschulen und wirtschaftsnahen Forschungsinstituten, sonstige wissenschaftliche und Bildungseinrichtungen, Kammern, Verbände und ähnliches. In einem Cluster vereinigen sich Unternehmen, die gleichzeitig im Wettbewerb zueinander stehen und dennoch miteinander kooperieren.

Gerade die räumliche Nähe der einzelnen Akteure eines Clusters befördert den Wissenstransfer, der durch enge Kontakte zwischen den Unternehmen einerseits und zwischen den Unternehmen
…/16
- 16 -
Antrag Nr. 1

und wissenschaftlichen Einrichtungen andererseits entsteht. Die Voraussetzungen dafür, dass durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft Innovationen ermöglicht werden, sind gerade in Baden-Württemberg besonders günstig. Kein anderes Bundesland verfügt über ein so dichtes Netz an Universitäten, Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen wie Baden-Württemberg. Das in diesem Bundesland bereits vorhandene System des Technologietransfers ist nicht von ungefähr Vorbild für viele andere europäische Regionen.

Die in Baden-Württemberg ansässigen 14 Institute der Fraunhofer-Gesellschaft, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt und das Forschungszentrum Karlsruhe, beides Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft e.V., die über 400 Steinbeis-Transferzentren in Baden-Württemberg und die 13 Vertragsforschungseinrichtungen des Landes, die ihre Arbeitsschwerpunkte in technologischen Zukunftsfeldern haben, sind ganz wesentlich daran beteiligt, dass Baden-Württemberg nach dem "Innovationsindex 2006" des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg das Innovationsland Nr. 1 in Europa ist. Es ist an dieser Stelle nochmals zu betonen, dass eine dringende Notwendigkeit besteht, in die Reaktorforschung wieder einzusteigen. Bei den außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sehen wir einen Sonderfinanzierungsbedarf, insbesondere im Bereich der Bausanierungen, von
rund 200 Millionen Euro bis zum Jahr 2014. In einer ersten Tranche wollen wir bis zum Jahr 2011 82 Millionen Euro investieren. Der Landesanteil an diesen Investitionen erzwingt, dass Baden-Württemberg in den folgenden drei Jahren jeweils 15 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass regionale oder landesweite Cluster nicht herbeigefördert werden können. Cluster entstehen vielmehr als Ergebnis unternehmerischer Entscheidungen. Auch entscheiden die Akteure eines Clusters letztlich selbst darüber, ob und in welcher Form sie untereinander zusammenarbeiten. Cluster-Initiativen oder Cluster-Managementstrukturen bilden sich dann heraus, wenn die Cluster-Akteure die Notwendigkeit und den Nutzen der Zusammenarbeit erkennen. Allerdings kann der Staat durchaus Katalysator beim Aufbau von Cluster-Managementstrukturen sein.

Der zweite wichtige Grundsatz besteht darin, dass Cluster-Initiativen nicht von einer dauerhaften finanziellen Förderung durch das Land abhängig sein dürfen. Die Finanzierung von Cluster-Initiativen muss vielmehr durch die beteiligte Wirtschaft sichergestellt werden, da der substantielle wirtschaftliche Mehrwert dieser Zusammenarbeit vornehmlich dort entsteht. Allerdings kann es notwendig sein, zur Förderung neuer Cluster-Initiativen eine Anschubfinanzierung zu gewähren.

Auch auf der Ebene der Regionen wurden in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Aktivitäten entwickelt, um den Aufbau von Netzwerken und Clustern aktiv zu fördern. So sind in der Region Stuttgart mit aktiver Unterstützung der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart mittlerweile 14 regionale Kompetenz- und Innovationszentren entstanden. Auch in der Region Karlsruhe und in der Metropolregion Rhein-Neckar wird dem Aufbau von Kompetenzzentren bzw. der Unterstützung von Clustern große politische Bedeutung beigemessen.

Im Jahr 2007 wurde das Forum "Cluster-Dialog Baden-Württemberg" gestartet. In dieses Forum sind die bereits bestehenden landesweiten Cluster- und Netzwerkorganisationen des Landes, die
…/17
- 17 -
Antrag Nr. 1

regional agierenden Clustereinrichtungen, die Kammerorganisationen der Wirtschaft und die Wirtschaftsfördereinrichtungen einbezogen. Der "Cluster-Dialog Baden-Württemberg" bietet vor allem eine Informations- und Kommunikationsplattform und soll dazu dienen, frühzeitig Felder zu identifizieren, die sich für eine interregionale und interdisziplinäre Zusammenarbeit eignen. Denn: Innovation entsteht insbesondere an den Schnittstellen traditioneller Branchen und Technologiefelder.

Wir wollen den Aufbau eines High-Tech-Netzwerkes Baden-Württemberg als Netzwerk der Netzwerke vor allem für die sechs bestehenden Cluster (Automobil, Produktionstechnik, Photonik, Biotechnologie, Mikrosystemtechnik und Luft- und Raumfahrt ) anstoßen und den Aufbau von Branchennetzwerken in neuen Clustertechnologien unterstützen. Hierzu gehören insbesondere die Brennstoffzellentechnologie, erneuerbare Energien, Speichertechnologien, Umwelttechnologien, Verkehrsdienstleistungen sowie Unternehmens- und produktnahe Dienstleistungen.

Auf alle Fälle ist es geboten, die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Interesse einer innovationspolitischen Gesamtstrategie zu optimieren. Erfreulicherweise ist es bereits gelungen, das Wissenschaftsministerium und das Ministerium Ländlicher Raum in die Diskussionen des
vom Wirtschaftsministerium initiierten "Cluster-Dialogs Baden-Württemberg" einzubeziehen. Auch im Zusammenhang mit dem Spitzencluster-Wettbewerb des Bundes war die Zusammenarbeit zwischen Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium sehr konstruktiv.

Die Clusterpolitik des Landes Baden-Württemberg fügt sich ein in die Innovationsstrategie der Europäischen Union im Kontext des Lissabon-Prozesses, die der Förderung von Netzwerken und Clustern eine große Bedeutung beimisst. Die in Baden-Württemberg bereits existierenden Cluster bzw. Cluster-Initiativen können durch einen intensiven Wissen- und Erfahrungsaustausch und eine Zusammenarbeit über die nationalen Grenzen hinweg profitieren. Dies gilt insbesondere für die Cluster an den beiden Rheinseiten oder rund um den Bodensee.

4.) KMU-Förderung

a.) Der Energiebereich

Wir wollen bezahlbare Energie

Es geht um die Modernisierung und Stärkung des Energiestandorts. Im Rahmen unserer Politik für wettbewerbsfähige Energiepreise unterstützen wir die Landesregierung, wenn sie sich über den Bundesrat für eine Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einsetzt. Insbesondere befürworten wir die Einführung eines neuen § 29 GWB für den Strom- und Gasmarkt, der zu einer Beweislastumkehr bei den teuren Energieversorgungsunternehmen und zur Offenlegung ihrer Kalkulation gegenüber den Kartellbehörden führt.

Wir setzen uns dafür ein, dass durch eine neue Kraftwerksanschlussverordnung die Anreize für den Neubau von Kraftwerken und damit für eine Steigerung der Stromerzeugungskapazität
…/18
- 18 -
Antrag Nr. 1

erhöht werden.

Wir begrüßen die Einführung der Anreizregulierung zur Regulierung der Netzentgelte für Strom und Gas ab 2009. Die Anreizregulierung wird zu mehr Wettbewerb und zu sinkenden Energiepreisen für den Verbraucher führen. Neue Strom- und Gasanbieter und die erneuerbaren Energien werden profitieren. Nach unserer Auffassung sollte sich diese allerdings an einem Durchschnittswert einer Spitzengruppe und nicht am Spitzenreiter orientieren. Durch
Effizienzsteigerungen bei den Unternehmen wird eine Senkung der Netznutzungsentgelte unter gleichzeitiger Erhaltung einer sicheren und zuverlässigen Versorgung angestrebt.

b.) Die Ausstattung der KMU mit Eigen- ,Fremd- oder Wagniskapital

Wir wollen die Finanzierung innovativer Mittelständler verbessern

Die Landesregierung, die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (MBG) haben deshalb in den vergangenen Jahren das Angebot der Eigenkapitalfinanzierung konsequent ausgebaut. Bei der L-Bank sind insbesondere zu nennen:
• die L-Eigenkapital-Agentur (L-EA) der L-Bank, die mit ihrem L-EA Venture Fonds junge High-Tech-Unternehmen in der besonders risikoreichen Frühphase mit Kapital und Know-how in den Bereichen Informationstechnologien und Biotechnologie unterstützt
• der L-EA Mittelstandsfonds, mit dem Wachstums- und Übernahmeprojekte mittelständischer Unternehmen finanziert werden
• das Beteiligungsgarantieprogramm der L-Bank sowie
• ein seit Herbst 2006 geplantes standardisiertes mezzanines Finanzierungsangebot, das wegen des Verzichts auf Besicherung besonders für innovative Unternehmen geeignet ist.

Ferner ist auf die Leistungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) zu verweisen, die ein unverzichtbares Angebot für die mittelständische Wirtschaft darstellen. Das Wirtschaftsministerium unterstützte die MBG auch im Jahre 2006 mit einem Zuschuss in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verbilligung der Entgelte, die Existenzgründer und Betriebsübernehmer für eine Beteiligung an die MBG zahlen.

Darüber hinaus kann die MBG im Rahmen des von ihr verwalteten Risikokapitalfonds des Landes Beteiligungen für aussichtsreiche und besonders innovative, aber mit hohem Risiko behaftete Existenzgründungsvorhaben vergeben. Der Schwerpunkt liegt hier in der Frühphasenfinanzierung. Die LBBW hat im 2. Halbjahr 2006 ihr Beteiligungsgeschäft neu strukturiert. Sie hat in diesem Zusammenhang das Kapital ihrer Beteiligungstochter BW-Venture GmbH (BWVC) um 20 Mio. Euro erhöht. Die BWVC kann damit neue Engagements im Frühphasenbereich eingehen. Es werden überdies Überlegungen angestellt, welche Möglichkeiten bestehen, immaterielle Vermögenswerte wie etwa Patente, die bisher nur indirekt über das Rating Einfluss auf den Kreditzugang und die Kapitalkosten nahmen, finanzwirksam besser zu aktivieren.

In der Vergangenheit wurden stärker Institute (Angebotsorientierung) gefördert, als Unternehmen (Nachfrageorientierung). Ein Beispiel ist die Forschungsprämie des Bundes. Mit Beginn des Jahres
…/19
- 19 -
Antrag Nr. 1

2007 wurde die Forschungsprämie umgesetzt, bei der gemeinsam von Bund und Ländern institutionell geförderte Wissenschaftseinrichtungen zusätzliche Mittel der öffentlichen Hand in Höhe von 25 Prozent des Auftragswertes erhalten, wenn sie Forschungsaufträge von kleinen und mittleren Unternehmen durchführen. Generell sollten wir stärker von der Angebots- zur Nachfrageorientierung kommen.

Nun gibt es auch die Forschungsprämie II als eine Art KMU-Prämie. Gemeinsame Aufträge mit
KMU werden belohnt. So soll die Zusammenarbeit von Forschung und KMU verbessert werden.

Generell wird aber auch in diesem Bereich eine bessere Kapitalausstattung durch das Land unumgänglich sein.

Wir wollen auch junge Technologieunternehmen mit Wagniskapital ausstatten

Der Mangel an Wagniskapital in Deutschland ist seit langem erkannt. Deshalb wurden 2004/2005 Schritte zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen bei der Gründung von technologieorientierten Unternehmen eingeleitet. Vor allem ging es darum, die Überlebens- und Wachstumsperspektiven der in den vergangenen Jahren gegründeten forschungsintensiven
Unternehmen bei schwachem Wachstum nicht zu sehr zu gefährden. Es ist eine entschiedene wachstumsfördernde Wirtschaftspolitik notwendig. Nur eine entsprechende Marktdynamik bietet ausreichende Absatzchancen für die neuen Produkte der jungen Technologieunternehmen, und sie befördert positive Erwartungen bei den „Venture capital“-Gebern, die eine notwendige Voraussetzung für das Eingehen von stark risikoreichen Investitionen ist.

c.) Innovationscoaching

Wir wollen das Innovationscoaching stärker fördern

Die FDP begrüßt, dass das vom Wirtschaftsministerium geförderte Innovationscoaching bereits um das Themenfeld „betrieblicher Umweltschutz“ erweitert wurde. Mit einem geförderten Innovationscoaching werden KMU dazu motiviert, sich eine längerfristige Betreuung durch einen freiberuflichen Experten einzukaufen.

Die Wirtschaftsförderung des Landes Baden-Württemberg orientiert sich an der KMU-Definition der EU, d.h. sie ist grundsätzlich begrenzt auf Betriebe mit max. 250 Beschäftigten und bis max. 50 Mio. € Jahresumsatz. Eine Ausnahme bildet die Verbundforschung als Bestandteil der Technologieförderung, deren Grenzen bei Unternehmen bis 500 Mitarbeiter und max. 100 Mio. € Jahresumsatz liegen. Unternehmen in dieser Größenklasse gehören aber ebenfalls noch zum Mittelstand. Bei besonderem Landesinteresse können Bürgschaften des Landes auch an größere Unternehmen vergeben werden, hierüber entscheidet der Landtag. Dies kam bisher nur in wenigen Einzelfällen vor. Eine Ausweitung dieser Fördermöglichkeiten wäre bei besonders innovativen Unternehmen sinnvoll.

Um international konkurrenzfähig zu bleiben müssen sich die einzelnen Akteure jedoch stärker vernetzen. Netzwerke von Akteuren erhöhen die Transparenz und dementsprechend auch die
…/20
- 20 -
Antrag Nr. 1

Effizienz von Maßnahmen, weil diese von den Unternehmen selbst mitgetragen werden.
Deshalb muss eine KMU-orientierte Forschungsförderung auf Kooperation und Netzwerke setzen. Auch mit dem Ansatz von Genossenschaften. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass nicht alle Innovationsvorhaben als Kooperationsmodelle möglich sind. Daher ist insbesondere für den Mittelstand eine generelle FuE-Förderung notwendig. Die Unternehmen brauchen ein einfaches, breitenwirksames Instrument der Forschungsförderung. Die Forschungsprämie - die 25-prozentige Bezuschussung von Forschungsaufträgen der Unternehmen an die öffentliche Forschung - ist ein solches Instrument, das die Potenziale in der öffentlichen Forschung für die Wirtschaft zu erschließen hilft. Der Technologietransfer ist zu verbessern. Dies schließt die volle Verfügung der Unternehmen über bei Kooperationen mit der Wissenschaft entstandene Schutzrechte - bei fairer Bezahlung der Leistung der Wissenschaftseinrichtung - ein.

Das FDP-geführte Wirtschaftsministerium hat einmal mehr eine Vorreiterrolle beim Programm Innovationsassistent unter Beweis gestellt. KMU bekommen einen befristeten Lohnzuschuss, wenn sie einen Akademiker beschäftigen. Dadurch kann der Transfer von Wissen aus Universitäten und Forschungseinrichtungen in KMUs erleichtert werden.

Ein internetgestütztes Innovationsportal für die KMU kann den kleineren Unternehmen ebenfalls beim Innovationsprozess helfen.

d.) Genossenschaftswesen

Wir wollen das Genossenschaftswesen fördern

Das Genossenschaftswesen ist Partner des Mittelstands. Die Ausnutzung der Vorteile moderner Kooperationsformen soll durch ein Förderprogramm „innovative Dienstleistungskooperationen und -netzwerke“ unterstützt werden. Das Programm setzt an der oft schwierigen Start- bzw. Bildungsphase einer Kooperation an und begleitet die beteiligten KMU bis in die Festigungs- bzw. Managementphase des Vorhabens. Bezuschusst wird die professionelle Unterstützung durch einen Kooperationsmanager/ -berater, der durch sein Know-how zum Erfolg und zur Nachhaltigkeit der Kooperation beitragen soll. Das Förderprogramm „innovative Dienstleistungskooperationen und -netzwerke“ soll ab 2008 aufgelegt werden.

e.) Innovationsgutscheine

Wir wollen die Innovationskraft kleinerer Unternehmen durch Innovationsgutscheine stärken

Im Zuge eines 2-jährigen Modellprojekts können Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern mit den Innovationsgutscheinen bei Forschungsinstituten kostengünstig Unterstützung bei der Planung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen einholen. Der Modellversuch sieht 800 Innovationsgutscheine vor. Bei erfolgreichem Abschluss soll das Instrument dauerhaft Eingang in die Mittelstandsförderung des Landes finden.


…/21
- 21 -
Antrag Nr. 1

Ein innovierendes Unternehmen wird sich mit Hilfe der Innovationsgutscheine Unterstützung am nationalen wie auch am internationalen Forschungsmarkt einkaufen können. Die Transparenz über geeignete Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen soll im Rahmen des Modellvorhabens mit Hilfe einer Innovationsplattform geschaffen werden, die aus einem Informationsportal und einem direkten Beratungs- und Vermittlungsangebot bestehen wird. Das Modellvorhaben wird wissenschaftlich begleitet werden, um die Optimierung von Informations-, Beratungs- und Verwaltungsprozessen bereits in der Pilotphase zu gewährleisten. Ausgegeben werden
Innovationsgutscheine zu 2500 € (Innovationsgutschein A) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld einer innovativen Produkt- oder Prozessentwicklung, z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik, etc. und zu 5000 € (Innovationsgutschein B) für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte und Prozesse bis zur Marktreife auszugestalten, z.B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit, etc. Beide Innovationsgutscheine sind kombinierbar, so dass eine Förderung von bis zu 7500 € gewährt werden kann. Die Förderung deckt beim Innovationsgutschein A bis zu 80 Prozent, beim Innovationsgutschein B bis maximal 50 Prozent der Kosten ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.
Die Innovationsgutscheine finden große Akzeptanz, denn allein seit der Einführung am 1. März 2008 wurden bis 1. Mai 2008 über 100 Anträge bewilligt.



Stuttgart, 30. Mai 2008


Druckversion Druckversion 

Twitter

Facebook



FDP/DVP-Fraktion Baden-Württemberg

Besuchen Sie die Homepage der FDP/DVP-Fraktion

FDP-Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied der FDP